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Fahrgastrechte bei multimodalen Reisen – ABTA unterstützt BT4Europe-Anregungen zur Verbesserung des vorliegenden Verordnungsvorschlages der EU-Kommission

19.02.24

Die Europäische Kommission entwickelt aktuell eine umfassende Verordnung rund um Passagierrechte im Bereich „multimodaler“ Reisen, also Reisen, bei denen mehr als ein Transportmittel genutzt wird (beispielsweise einer Kombination aus Zug- und Flugreisen, Anm.). Bis 14. März 2024 läuft die Einreichfrist, um zusätzliche Erkenntnisse oder Änderungswünsche zum Verordnungs-Vorschlag einzubringen. Die ABTA unterstreicht als Gründungsmitglied der BT4Europe die zentrale Rolle dieser Kombination unterschiedlichster Transportmittel im Rahmen von Geschäftsreisen und die Wichtigkeit einer wirksamen Regulierung. Insbesondere in den Bereichen „Rückerstattungsmethode“, „Harmonisierung der Erstattungsregeln“,  „Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie „Rechtzeitige Erstattungsfrist“ der vorgeschlagenen Verordnung identifiziert die BT4Europe Verbesserungspotentiale. Entsprechende Vorschläge wurden seitens der BT4Europe bereits ausgearbeitet und an die Europäische Kommission übermittelt.

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