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Neue Freiheit, neue Regeln?

Bei allem Corona-Stress: Man sollte nicht vergessen, dass uns Corona auch neue Freiheiten eröffnet hat.
21.08.22

Bei allem Corona-Stress: Man sollte nicht vergessen, dass uns Corona auch neue Freiheiten eröffnet hat. Home Office ist fast selbstverständlich geworden.

Einen oder mehrere Urlaubstage an eine Geschäftsreise dranzuhängen, führt vielleicht bei manchem „Genehmiger“ zu Stirnrunzeln, geht aber in der Regel durch. Schließlich sollen und wollen wir ja wieder Kunden und Kollegen treffen und mehr Geschäfte ans Land ziehen. Ein Bier an der Strandbar kann Wunder wirken. Dank Laptop und Internet können wir uns auch im Ausland in die geschäftlichen Aktivitäten unserer Unternehmen einklinken. Aber hoppla: So einfach ist das nicht. Hat das Unternehmen „aus Versehen“ im Ausland eine neue Betriebsstätte gegründet, wenn Mitarbeiter von dort aus arbeiten? Dürfen im Ausland überhaupt firmeninternen Daten genutzt werden oder verstößt das gegen den Datenschutz? Gelten in anderen Ländern plötzlich arbeitsrechtliche Regeln des Gastlandes, wenn Mitarbeiter im Hotelzimmer arbeiten? Können oder müssen Überstunden abgegolten werden? Wenn ja, nach welchen Bestimmungen? Große Unternehmen entwickeln jetzt Regelwerke: Was ist erlaubt, was geht nicht? Siemens (Deutschland) beispielsweise erlaubt das temporäre Arbeiten nur in Österreich, Frankreich und den Niederlanden. Bretagne ja – Mallorca nein. Andere Unternehmen begrenzen die Zahl der Tage, die ein Mitarbeiter im Ausland verbringen darf. Kleinere Unternehmen brauchen Rat.

Wenn Sie Fragen zu diesem brisanten Thema haben, dann kontaktieren Sie bitte den ABTA-Vorstand. Der ist zwar auch nicht allwissend, kennt aber österreichische Experten, die Fragen zum Thema „Homeoffice im Ausland“ beantworten können.

Wilfried Kropp